Welche Leistungen werden angeboten?
Therapie bei
- Sprachstörungen (Aphasie)
- Sprechstörungen (Dysarthrie)
- Schluckstörungen (Dysphagie)
- Fazialisparesen
- Myofunktionelle/Orofaziale Störungen
- phonetisch/phonologische Störungen bei Kindern ab 4 Jahren
Hausbesuche
Hausbesuche nach Vereinbarung möglich
Wahllogopädin
- alle Kassen
- Überweisung vom Facharzt/Fachärztin (HNO, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) oder vom Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin erforderlich
- Chefärztliche Bewilligung ab der zweiten Einheit erforderlich (SVS)
- Therapie muss von den Patient*Innen selbst bezahlt werden, es werden Teilkosten von der Krankenkasse übernommen (nach chefärztlicher Bewilligung)