Welche Leistungen werden angeboten?

Therapie bei

  • Sprachstörungen (Aphasie) 
  • Sprechstörungen (Dysarthrie) 
  • Schluckstörungen (Dysphagie) 
  • Fazialisparesen 
  • Myofunktionelle/Orofaziale Störungen
  • phonetisch/phonologische Störungen bei Kindern ab 4 Jahren

Hausbesuche

Hausbesuche nach Vereinbarung möglich

Wahllogopädin

  • alle Kassen
  • Überweisung vom Facharzt/Fachärztin (HNO, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) oder vom Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin erforderlich
  • Chefärztliche Bewilligung ab der zweiten Einheit erforderlich (SVS)
  • Therapie muss von den Patient*Innen selbst bezahlt werden, es werden Teilkosten von der Krankenkasse übernommen (nach chefärztlicher Bewilligung)